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Diese Übersicht beinhaltet zusätzliche Informationen zu den oben dargestellten Indikatoren, wie eine kurze Definition des Indikators und eine Beschreibung des politisch festgelegten Zielwertes sowie die politische Intention für die Auswahl des Indikators.

Definition

Der Indikator stellt die Finanzierung von Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen (THG), zur Anpassung an den Klimawandel sowie klimarelevante Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität und zum Waldschutz (Projekte zum Schutz, zu nachhaltiger Nutzung und Wiederaufforstung von Wald im Rahmen des REDD+-Regelwerks) (in Milliarden EUR) dar. Die Maßnahmen erfolgen vorrangig in Entwicklungs- und Schwellenländern und werden aus deutschen Haushaltsmitteln (seit 2017 einschließlich der Schenkungsäquivalente von Entwicklungskrediten) finanziert.

Intention

In den Entscheidungen, welche das Klimaabkommen von Paris begleiteten, wurde die Zusage der Industrieländer von 2009 bekräftigt, ab dem Jahr 2020 bis 2025 gemeinsam 100 Milliarden US-Dollar aus öffentlichen und durch öffentliche Mittel mobilisierten privaten Quellen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern bereitzustellen.

Ziel

Erhöhung auf jährlich 6 Milliarden Euro bis spätestens 2025

Art des Ziels

Ziel mit konkretem Zielwert

Umsetzung in der Wetter­symbol­berechnung

Die deutschen Zahlungen zur Reduktion von Treibhausgasen und zur Anpassung an den Klimawandel sollen bis 2025 auf mindestens 6 Milliarden Euro pro Jahr erhöht werden.

• Ausgehend von der Zielformulierung wurde der politisch festgelegte Zielwert bereits 2022 vorzeitig erreicht. Obwohl der Wert 2023 wieder unter den Zielwert gesunken ist, wird bei Beibehaltung der Entwicklung der letzten sechs Jahre der Zielwert 2025 erreicht. Der Indikator 13.1.b wird daher für das Jahr 2023 mit Sonne bewertet.

Bewertung

Wettersymbol Sonne

Datenstand

27.09.2024

13.1.b Internationale Klimafinanzierung zur Reduktion von Treibhausgasen und zur Anpassung an den Klimawandel

Der Indikator stellt den deutschen Beitrag zur Finanzierung internationaler klimarelevanter Maßnahmen dar. Dazu zählen Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie klimarelevante Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität und zum Schutz von Wäldern. Die Mittel stammen aus dem Bundeshaushalt und werden überwiegend in Entwicklungs- und Schwellenländern eingesetzt. Seit 2017 fließen zudem sogenannte Schenkungsäquivalente von Entwicklungskrediten in die Berechnung ein. Diese rechnerisch ermittelten Werte spiegeln den finanziellen Vorteil zinsvergünstigter Darlehen gegenüber marktüblichen Konditionen wider.

Die Datenbasis wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bereitgestellt, das auch Informationen zur Klimafinanzierung anderer Bundesressorts einbezieht. Für die bilaterale Klimafinanzierung werden zugesagte Mittel berücksichtigt, während bei der multilateralen Klimafinanzierung sowie bei Beiträgen zu Energie- und Klimafonds die tatsächlichen Auszahlungen zugrunde gelegt werden. Darüber hinaus umfasst der Indikator anteilige Klimafinanzierungen aus deutschen Beiträgen zu multilateralen Fonds bei Entwicklungsbanken.

Das politisch festgelegte Ziel sieht vor, ab dem Jahr 2025 jährlich mindestens 6 Milliarden Euro für die internationale Klimafinanzierung bereitzustellen, um sowohl Emissionen zu senken als auch Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen. Diese Zielgröße wurde bereits 2022 – drei Jahre früher als geplant – mit 6,39 Milliarden Euro erreicht. Im Jahr 2023 beliefen sich die zugesagten beziehungsweise bereitgestellten Haushaltsmittel auf 5,66 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Rückgang um 11 % und einer erneuten Unterschreitung des Zielwerts. Das zuvor bis 2020 geltende Ziel, die Klimafinanzierung auf 4 Milliarden Euro jährlich zu erhöhen, wurde bereits 2019 mit 4,34 Milliarden Euro übertroffen und seitdem deutlich überschritten.

Im Jahr 2023 entfielen 57 % der internationalen Klimafinanzierung auf Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen und 43 % auf Anpassungsmaßnahmen. Insgesamt wurden Maßnahmen in über 80 Ländern umgesetzt. Rund 79 % der Klimafinanzierung (bezogen auf das Finanzvolumen) erfolgten 2023 im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit mit Partnerländern. Die übrigen 21 % wurden über multilaterale Kanäle bereitgestellt.

Neben der öffentlichen Klimafinanzierung aus dem Bundeshaushalt stellen auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) klimabezogene Kredite und Finanzierungen aus Marktmitteln bereit. Diese sogenannten mobilisierten öffentlichen Klimafinanzierungen sind im Indikator nicht enthalten. Im Jahr 2023 beliefen sich diese Mittel auf rund 3,81 Milliarden Euro, nach 3,09 Milliarden Euro im Vorjahr.