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Diese Übersicht beinhaltet zusätzliche Informationen zu den oben dargestellten Indikatoren, wie eine kurze Definition des Indikators und eine Beschreibung des politisch festgelegten Zielwertes sowie die politische Intention für die Auswahl des Indikators.

Definition
(Text aus dem Indikatoren­bericht 2022 - Stand 31.10.2022)

Die Indikatoren 8.2.a und 8.2.b setzen den Finanzierungssaldo des Staates und den strukturellen Finanzierungssaldo in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) in jeweiligen Preisen. Der Finanzierungssaldo des Staates berechnet sich aus Staatseinnahmen abzüglich Staatsausgaben in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Beim jährlichen strukturellen Saldo handelt es sich um denjenigen Teil des Finanzierungssaldos, der nicht auf konjunkturelle Schwankungen und temporäre Effekte zurückzuführen ist. Ein negativer Finanzierungssaldo wird als Defizit bezeichnet; ein positiver als Überschuss.

Ziel und Intention
(Text aus dem Indikatoren­bericht 2022 - Stand 31.10.2022)

Solide Staatsfinanzen sind ein wichtiger Beitrag zu einer nachhaltigen Finanzpolitik. Eine Politik, die heutige Staatsausgaben übermäßig durch Neuverschuldung finanzieren würde und die Rückzahlung dieser Schulden allein zukünftigen Generationen überließe, wäre nicht tragfähig.
Entsprechend den Konvergenzkriterien für die Europäische Union (sogenannte Maastricht-Kriterien) soll das jährliche Staatsdefizit weniger als 3 % des BIP betragen. Das strukturelle Defizit soll maximal 0,5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen. Dies entspricht den Vorgaben des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Der Grundsatz des strukturell ausgeglichenen Haushalts ist seit 2009 auch im Grundgesetz verankert (Artikel 109, sogenannte Schuldenbremse).

Definition

Die Indikatoren stellen den Finanzierungssaldo des Staates (8.2.a) und den strukturellen Finanzierungssaldo (8.2.b) in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) in jeweiligen Preisen (in Prozent) dar. Der Finanzierungssaldo des Staates berechnet sich aus Staatseinnahmen abzüglich Staatsausgaben in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Beim jährlichen strukturellen Finanzierungssaldo handelt es sich um denjenigen Teil des Finanzierungssaldos, der nicht auf konjunkturelle Schwankungen und temporäre Effekte zurückzuführen ist. Ein negativer Finanzierungssaldo wird als Defizit, ein positiver Finanzierungssaldo als Überschuss bezeichnet.

Intention

Solide Staatsfinanzen sind ein wichtiger Beitrag zu einer nachhaltigen Finanzpolitik. Eine Politik, die heutige Staatsausgaben übermäßig durch Neuverschuldung finanzieren würde und die Rückzahlung dieser Schulden allein zukünftigen Generationen überließe, wäre nicht tragfähig.

Ziel

8.2.a: Jährliches Staatsdefizit kleiner als 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP); Beibehaltung bis 2030
8.2.b: Strukturell ausgeglichener Staatshaushalt, gesamtstaatliches strukturelles Defizit von maximal 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP); Beibehaltung bis 2030

Art des Ziels

8.2.a: Gleichbleibende Zielvorgabe in jedem Jahr
8.2.b: Gleichbleibende Zielvorgabe in jedem Jahr

Umsetzung in der Wetter­symbol­berechnung

Jedes Jahr soll der Finanzierungssaldo (8.2.a) mindestens -3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und der strukturelle Finanzierungssaldo (8.2.b) mindestens -0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen.

Ausgehend von der Zielformulierung sollen beide politisch festgelegten Zielwerte jedes Jahr eingehalten werden. Während der Indikator 8.2.a den Zielwert in 2024 unterschritten hat, deutet die durchschnittliche Entwicklung des Indikators in den letzten sechs Jahren in Richtung einer Steigerung. Der Indikator 8.2.a wird daher für das Jahr 2024 mit “Leicht bewölkt” bewertet.

Der Indikator 8.2.b lag in 2023 deutlich über dem Zielwert. Die durchschnittliche Entwicklung der letzten sechs Jahre deutetet zusätzlich auf eine weitere Verschlechterung hin. Entsprechend wird der Indikator 8.2.b für das Jahr 2023 mit “Gewitter” bewertet.

Bewertung

8.2.a: Wettersymbol Leicht bewölkt
8.2.b: Wettersymbol Blitz

Datenstand

15.01.2025

Text aus dem Indikatorenbericht 2022 - Stand 31.10.2022

Die Berechnung von Bruttoinlandsprodukt (BIP) und Finanzierungssaldo des Staates ist durch das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) vorgegeben und wird vom Statistischen Bundesamt durchgeführt. Der strukturelle Finanzierungssaldo wird hingegen vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) ermittelt. Bei der Berechnung des Finanzierungssaldos werden die Finanzen der Gebietskörperschaften, also von Bund, Ländern und Gemeinden, sowie die Finanzen der Sozialversicherung berücksichtigt.

Nach der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise 2008/2009 erzielte der Staat erstmals im Jahr 2012 mit 0,3 Milliarden Euro wieder einen Überschuss. Bis 2018 stieg der Finanzierungssaldo schließlich auf 65,6 Milliarden Euro bzw. 1,9 % des BIP an. Im Jahr 2019 betrug der Finanzierungsüberschuss noch 53,2 Milliarden Euro bzw. 1,5 % des BIP (vorläufige Daten). Aufgrund der Corona-Pandemie kam es 2020 und 2021 erneut zu einem Finanzierungsdefizit. Dabei betrug das Defizit 2020 147,6 Miliarden Euro. Seit 1991 entstand nur 1995 ein noch höheres Defizit (178,7 Milliarden Euro). Im europäischen Vergleich lag Deutschland 2021 mit einem Finanzierungsdefizit von 3,7 % des BIP noch unter dem EU-Durchschnitt von 4,6 %. Zwölf Länder wiesen eine geringere Defizitquote als Deutschland auf; 14 eine höhere. Dänemark (+ 3,6 %) und Luxemburg (+ 0,8 %) erwirtschafteten sogar einen Überschuss.

Auch in 2021 wurde nach vorläufigen Daten ein Defizit von 134,3 Milliarden Euro erzielt. Das Defizit des Bundes betrug dabei 145,9 Milliarden Euro; während die Länder, Gemeinden und die Sozialversicherung einen Überschuss erzielten. Dieser betrug bei den Ländern 2,8 Milliarden Euro, 4,3 Milliarden Euro bei den Sozialversicherungen und 4,6 Milliarden Euro bei den Gemeinden. Insgesamt wies der gesamtstaatliche Haushalt 2021 ein strukturelles Defizit von 2,5 % (vorläufige Daten) des BIP aus. Damit wurden die Ziele für das Staatsdefizit als auch für das strukturelle Defizit in 2021 – wie auch im Vorjahr – nicht eingehalten: Im Jahr 2020 lag das Defizit des Bundes bei 87,4 Milliarden Euro, das der Länder bei 30,9 Milliarden Euro und das der Sozialversicherung bei 34,8 Milliarden Euro. Nur die Gemeinden wiesen 2020 einen Überschuss von 5,5 Milliarden Euro auf.

Nachdem die Staatseinnahmen 2020 kurzzeitig sanken, stiegen diese 2021 und lagen schließlich 5,9 % höher als noch im Jahr 2019. Die Staatsausgaben stiegen im gleichen Zeitraum jedoch um 18,1 %. Die größte Position auf der Ausgabenseite des Staates umfassten 2021 die monetären Sozialleistungen mit 33,1 % der Ausgaben (610,9 Milliarden Euro). 17,9 % entfielen auf soziale Sachleistungen (330,0 Milliarden Euro). 70,4 % der monetären Sozialleistungen waren der Sozialversicherung zuzuordnen und dort überwiegend der Deutschen Rentenversicherung (340,0 Milliarden Euro); während die Ausgaben für soziale Sachleistungen vorwiegend in der Gesetzlichen Krankenversicherung anfielen (249,9 Milliarden Euro).