Auswahl

Wählen Sie hier aus, was in der Grafik bzw. Tabelle angezeigt werden soll.

Diese Übersicht beinhaltet zusätzliche Informationen zu den oben dargestellten Indikatoren, wie eine kurze Definition des Indikators und eine Beschreibung des politisch festgelegten Zielwertes sowie die politische Intention für die Auswahl des Indikators.

Definition

Die Indikatoren stellen die Anzahl der erreichten Menschen (in Millionen) dar, die im jeweiligen Berichtsjahr direkt durch deutsche Unterstützung (FZ-Zusagen) Neuzugang oder verbesserten Zugang zu Trinkwasser- (6.2.a) und/oder Sanitärversorgung bzw. seit 2022 Basissanitärversorgung oder Abwasserbehandlung (6.2.b) erhalten haben.

Intention

Eine unzureichende Versorgung mit Trinkwasser und sanitären Einrichtungen hat weitreichende Auswirkungen auf die Ernährung, die Gesundheit des Menschen sowie auf eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in Partnerländern. Die Bundesregierung fördert daher im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit Projekte, die einen Zugang zu Trinkwasser- und Sanitärversorgung ermöglichen.

Ziel

6.2.a: 6 Millionen Menschen pro Jahr bis 2030
6.2.b: 4 Millionen Menschen pro Jahr bis 2030

Art des Ziels

6.2.a: Gleichbleibende Zielvorgabe in jedem Jahr
6.2.b: Gleichbleibende Zielvorgabe in jedem Jahr

Umsetzung in der Wetter­symbol­berechnung

6.2.a: Die Anzahl von Menschen, die durch deutsche Entwicklungszusammenarbeit eine neue oder verbesserte Trinkwasserversorgung erhalten, soll jedes Jahr mindestens 6 Millionen betragen.
• Eine Bewertung des Indikators 6.2.a ist nicht möglich. Zu wenig Datenpunkte.

6.2.b: Die Anzahl von Menschen, die durch deutsche Entwicklungszusammenarbeit eine neue oder verbesserte Basissanitärversorgung oder Abwasserbehandlung erhalten, soll jedes Jahr mindestens 4 Millionen betragen.
• Eine Bewertung des Indikators 6.2.b ist nicht möglich. Zu wenig Datenpunkte.

Datenstand

17.01.2025

6.2.a, b Entwicklungszusammenarbeit für Trinkwasser- und Sanitärversorgung

Die beiden Indikatoren zur Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Trinkwasser- und Sanitärversorgung basieren auf Angaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Erfasst wird die Anzahl der Menschen, die durch Förderprojekte der KfW erreicht wurden, sofern diese auf Mandaten deutscher Ressorts beruhen. Nicht berücksichtigt werden Projekte, die die KfW im Auftrag und mit finanziellen Mitteln der Europäischen Union (EU) oder anderer Geberländer umsetzt. Ebenso bleiben Projekte anderer Akteure – etwa der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, der Bundesländer oder privater Organisationen – unberücksichtigt.

Beide Indikatoren beziehen sich ausschließlich auf die jeweiligen Plangrößen neuer Finanzierungszusagen (Finanzierungs- und Darlehensverträge) für Projekte im Bereich Trinkwasser- und Sanitärversorgung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen der KfW und dem jeweiligen Partnerland. Die KfW schätzt dabei, wie viele Menschen nach Abschluss der Bauvorhaben künftig von einem neuen oder verbesserten Zugang zu Trinkwasser- und Sanitärversorgung profitieren können. Ob diese Menschen tatsächlich erreicht werden, lässt sich jedoch erst nach Inbetriebnahme der Infrastruktur verlässlich feststellen und wird in den Indikatoren nicht erfasst. Da eine Person sowohl einen neuen oder verbesserten Zugang zur Trinkwasserversorgung als auch zur Sanitärversorgung erhalten kann, sind Mehrfachzählungen zwischen den beiden Indikatoren sowie über den Zeitverlauf hinweg möglich.

Die von der KfW zugesagten Mittel bestehen aus Zuschüssen und Darlehen, die entweder aus dem Bundeshaushalt finanziert oder über den Kapitalmarkt aufgenommen werden. Empfänger dieser Mittel sind in der Regel Entwicklungs- und Schwellenländer, wodurch ein Bezug zum Indikator 17.1 Anteil öffentlicher Entwicklungsausgaben am Bruttonationaleinkommen besteht.

Im Jahr 2019 wurden Methodik und Datengrundlage der Indikatoren überarbeitet. Bis dahin wurden sowohl direkt erreichte Menschen – beispielsweise über einen Hausanschluss – als auch indirekt erreichte Menschen – etwa die Gesamtbevölkerung eines Landes, das durch ein Sektorreformprogramm unterstützt wurde – erfasst. Seit der Umstellung werden ausschließlich direkt erreichte Menschen berücksichtigt. Zur Einordnung des Verhältnisses von direkt zu indirekt erreichten Menschen: Im Jahr 2017 wurden insgesamt 28,6 Millionen Menschen erreicht, davon 19,1 Millionen direkt. Im Jahr 2018 waren es 15,2 Millionen direkt von insgesamt 60,3 Millionen erreichten Menschen.

Eine weitere methodische Änderung betrifft die Berücksichtigung von erreichten Menschen bei multilateralen Projekten: Seit der Umstellung wird deren Anzahl anteilig entsprechend dem deutschen Finanzierungsanteil an der Gesamtmaßnahme erfasst. Bis 2018 lagen die Plangrößen der KfW für die Anzahl der Menschen, die mit deutscher Unterstützung Zugang zu Trinkwasser- und Sanitärversorgung erhalten sollten, durchweg über dem politisch festgelegten Ziel von 10 Millionen Menschen pro Jahr. Mit Einführung der überarbeiteten Methodik wurde die Zielgröße für einen neuen oder verbesserten Zugang zur Trinkwasserversorgung auf 6 Millionen Menschen jährlich angepasst.

Im Jahr 2023 lag die entsprechende Plangröße bei 10,2 Millionen Menschen – und übertraf damit das Ziel, wie bereits in den vier Jahren zuvor, deutlich. Seit 2019 liegt der Zielwert für die Anzahl der Menschen mit einem neuen oder verbesserten Zugang zur Basissanitärversorgung beziehungsweise Abwasserbehandlung bei 4 Millionen Menschen pro Jahr. Dieser Zielwert wurde bislang nur in den Jahren 2019 und 2022 überschritten. Für das Jahr 2023 liegt die entsprechende Plangröße bei 3,0 Millionen erreichten Menschen.