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Datenquelle: Statistisches Bundesamt

Geographische Abdeckung: Deutschland

Diese Übersicht beinhaltet zusätzliche Informationen zu den oben dargestellten Indikatoren, wie eine kurze Definition des Indikators und eine Beschreibung des politisch festgelegten Zielwertes sowie die politische Intention für die Auswahl des Indikators.

Definition

Der Indikator stellt den Anteil der Kinder (in Prozent) dar, deren Väter Elterngeld bezogen haben.

Intention

Das Elterngeld soll Familien bei einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung unterstützen und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter erreichen. Besonders mit der Einführung des ElterngeldPlus und des Partnerschaftsbonus soll der gesellschaftliche Wandel geschlechtsstereotyper Rollenbilder von Müttern und Vätern weiter vorangetrieben und letztendlich auch die Gleichstellung am Arbeitsmarkt befördert werden.

Ziel

Anstieg auf 65 Prozent bis 2030

Art des Ziels

Ziel mit konkretem Zielwert

Umsetzung in der Wetter­symbol­berechnung

Der Anteil von Kindern, deren Väter Elterngeld bezogen haben soll bis 2030 auf mindestens 65 Prozent steigen.

Ausgehend von der Zielformulierung würde der Wert des Indikators 5.1.d bis 2030 bei Fortsetzung der durchschnittlichen Entwicklung der Jahre 2016 bis 2021 nur auf etwa 59,5 Prozent ansteigen. Die Differenz zum politisch festgelegten Zielwert wäre so groß (über 20 Prozent der Differenz zwischen dem Zielwert und dem Wert aus dem Jahr 2021), dass ein Erreichen des Ziels unwahrscheinlich ist. Der Indikator 5.1.d wird für das Jahr 2021 mit “Wolke” bewertet.

Bewertung

Wettersymbol Wolke

Datenstand

15.01.2025

5.1.d Väterbeteiligung beim Elterngeld

Inhalt und Methodik

Das Elterngeld wurde mit Inkrafttreten des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) für Kinder eingeführt, die ab dem 1. Januar 2007 geboren wurden. Anspruch auf Elterngeld haben Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die mit dem Kind im selben Haushalt leben, es eigenverantwortlich betreuen und erziehen sowie keiner oder nur einer eingeschränkten Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Mütter und Väter. Auch Ehe- oder Lebenspartnerinnen und ‑partner der Eltern sind bei gemeinsamem Haushalt anspruchsberechtigt. In über 99 % der Fälle handelt es sich bei den Leistungsbeziehenden um leibliche oder Adoptiveltern.1

Der Indikator basiert auf der vierteljährlich erhobenen Elterngeldstatistik, in der alle bewilligten Elterngeldleistungen erfasst sind. Er stellt den Anteil der Kinder eines bestimmten Geburtsjahrgangs dar, deren Väter Elterngeld bezogen haben – im Verhältnis zu allen Kindern dieses Jahrgangs, für die Elterngeld bezogen wurde.

Da ausschließlich Kinder mit Elterngeldanspruch berücksichtigt werden, bleiben beispielsweise Kinder ausländischer Schutzsuchender ohne Anspruch auf Elterngeld unberücksichtigt und haben somit keinen Einfluss auf den Indikator.

Die Datengrundlage bilden die abgeschlossenen Elterngeldbezüge pro Geburtsjahrgang. Vollständige Daten liegen daher in der Regel erst etwa zwei Jahre nach Ende des jeweiligen Geburtsjahres vor.

Eine Differenzierung nach Art der Partnerschaft (gleich- oder verschiedengeschlechtlich) ist aufgrund der aktuellen Erhebungsmethodik nicht möglich. Es wird daher vereinfachend angenommen, dass jedem Kind genau ein leistungsberechtigter Vater zugeordnet ist.

Bis zum 30. Juni 2015 war die maximale Bezugsdauer auf 14 Monate begrenzt. Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können Eltern zwischen verschiedenen Leistungsmodellen wählen oder diese miteinander kombinieren: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Je nach gewähltem Modell kann die Bezugsdauer deutlich variieren.

Der Indikator stellt ausschließlich den tatsächlichen Bezug von Elterngeld dar. Er erfasst weder die Bezugsdauer, noch einen möglichen Umfang von Teilzeitbeschäftigung während des Elterngeldbezugs.

Seit dem 1. April 2025 gelten neue Einkommensgrenzen für den Bezug von Elterngeld. Diese Neuregelung könnte künftig die Entwicklung des Indikators beeinflussen, da voraussichtlich weniger Paare anspruchsberechtigt sein werden.

Entwicklung

Zwischen 2008 und 2021 ist die Väterbeteiligung beim Elterngeld deutlich gestiegen. Der Anteil der Kinder, deren Väter Elterngeld bezogen, erhöhte sich von 21,2 % im Jahr 2008 auf 46,2 % im Jahr 2021. Die Mütterbeteiligung blieb im selben Zeitraum mit rund 98 % konstant auf einem hohen Niveau.

Trotz dieses Trends wird das politisch festgelegte Ziel, den Anteil der Kinder mit elterngeldbeziehenden Vätern bis zum Jahr 2030 auf mindestens 65 % zu erhöhen, bei gleichbleibender Entwicklung voraussichtlich nicht erreicht.

Mit dem Anstieg der Väterbeteiligung ging ein leichter Rückgang der durchschnittlichen Bezugsdauer pro Vater einher. Während Väter für Kinder des Geburtsjahrgangs 2008 durchschnittlich 3,7 Monate Elterngeld bezogen, waren es beim Jahrgang 2021 nur noch 3,3 Monate. Da sich jedoch insgesamt mehr Väter beteiligten, stieg die Gesamtzahl der von Vätern in Anspruch genommenen Elterngeldmonate an. Bezogen auf alle bezugsberechtigten Väter – also auch auf jene, die keinen Antrag gestellt haben – ergibt sich ein Anstieg der durchschnittlich in Anspruch genommenen Monate von 0,8 (2008) auf 1,5 Monate (2021).

Die durchschnittliche Bezugsdauer bei Müttern (bezogen auf alle bezugsberechtigten Mütter) war im Vergleich deutlich höher: Sie lag für den Geburtsjahrgang 2008 bei 11,5 Monaten und stieg für den Geburtsjahrgang 2021 auf 13,7 Monate an.

Ein regionaler Vergleich für das Jahr 2021 zeigt deutliche Unterschiede in der Väterbeteiligung: Die höchsten Anteile wurden in Sachsen (56,3 %) und Bayern (53,5 %) verzeichnet, während Bremen (37,6 %) und das Saarland (34,7 %) die niedrigsten Werte aufwiesen.

1 Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden vereinfacht von „Müttern“ und „Vätern“ gesprochen.