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Datenquelle: Statistisches Bundesamt

Geographische Abdeckung: Deutschland

Diese Übersicht beinhaltet zusätzliche Informationen zu den oben dargestellten Indikatoren, wie eine kurze Definition des Indikators und eine Beschreibung des politisch festgelegten Zielwertes sowie die politische Intention für die Auswahl des Indikators.

Definition

Der Indikator zeigt den Unterschied zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten der Frauen und der Männer als Anteil an den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten der Männer.

Ziel und Intention

Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern sind in modernen Erwerbsgesellschaften ein Zeichen für soziale Ungleichheit. Die Verringerung der Lohnunterschiede ist ein Indikator für Fortschritte auf dem Weg zur Gleichstellung. Die Bundesregierung verfolgte daher das Ziel, bis zum Jahr 2020 den Verdienstabstand auf 10 % zu verringern und dieses bis 2030 beizubehalten.

Datenstand

Der Indikatorenbericht 2022 hat den Datenstand 31.10.2022. Die Daten auf dieser Plattform werden regelmäßig aktualisiert, sodass online aktuellere Daten verfügbar sein können als im Indikatorenbericht 2022 veröffentlicht.

Letztes Datenupdate

2024-02-28

Text aus dem Indikatorenbericht 2022 

Der hier dargestellte Indikator zeigt den unbereinigten geschlechtsspezifischen Verdienstabstand (unadjusted gender pay gap). Er setzt dafür ausschließlich die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste ins Verhältnis zueinander. Im unbereinigten Gender Pay Gap (GPG) enthalten ist auch der Lohnabstand, der beispielsweise auf unterschiedliche Berufe, Branchen, Qualifikationen oder Erwerbsbiografien von Frauen und Männern zurückzuführen ist.

Datengrundlage des Indikators bildet die vierjährliche Verdienststrukturerhebung, die von den Statistischen Ämtern der Länder als repräsentative Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht bei insgesamt maximal 60 000 Betrieben durchgeführt wird. Auf Basis dieser Daten werden Ergebnisse nach Alter, Bildungsniveau, Leistungsgruppen (Untergliederung in fünf Gruppen von ungelernt bis Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in leitender Stellung), Tätigkeit, Tarifbindung, Unternehmensgrößenklassen und Wirtschaftsabschnitten berechnet und der bereinigte Gender Pay Gap bestimmt. Für die Zwischenjahre wird der unbereinigte GPG mit den Veränderungsraten aus der vierteljährlichen Verdiensterhebung fortgeschrieben. Für den bereinigten sowie den unbereinigten GPG wird die EU-Abgrenzung zugrunde gelegt, wonach Beschäftigte der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung sowie Beschäftigte in Kleinstbetrieben unberücksichtigt bleiben.

Nach vorläufigen Zahlen verdienten Frauen in den Jahren 2020 und 2021 durchschnittlich 18 % weniger pro Stunde als Männer. Das Ziel, den unbereinigten GPG bis 2020 auf 10 % zu verringern, wurde damit nicht erreicht. Bei Fortsetzung der Entwicklung der letzten fünf Jahre ist zu erwarten, dass das angestrebte Ziel auch bis zum Jahr 2030 nicht erreicht wird.

Über einen längeren Zeitraum betrachtet, zeigt sich für Deutschland ein langsamer, aber stetiger Rückgang des unbereinigten GPG. Dieser hatte 2012 mit 23 % noch um 5 Prozentpunkte höher gelegen als 2021. Bei Betrachtung der Ergebnisse nach Bundesländern zeigen sich erhebliche Unterschiede: Am höchsten lag der unbereinigte GPG im Jahr 2021 mit 22 % in Baden-Württemberg und Bremen, während er in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen 5 % betrug.

Untersuchungen der ursächlichen Faktoren des GPG werden alle vier Jahre auf Basis der detaillierten Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung durchgeführt. Derzeit liegen Ergebnisse für das Jahr 2018 vor. Die Faktoren, die die Verdienstunterschiede bestimmen, unterliegen langfristigen strukturellen Veränderungsprozessen und sind damit im Zeitablauf relativ stabil. 71 % des Verdienstunterschieds zwischen Frauen und Männern sind unter anderem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Branchen, Berufen und Leistungsgruppen arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird. Auch arbeiten Frauen häufiger als Männer in Minijobs oder in Teilzeit.

Die verbleibenden 29 % des Verdienstunterschieds entsprechen dem bereinigten GPG von zuletzt 6 % im Jahr 2018. Verglichen mit dem unbereinigten GPG zeigt sich beim bereinigten GPG auf Ebene der Bundesländer ein wesentlich einheitlicheres Bild. Er lag im Jahr 2018 zwischen 4 % (in Berlin) und 7 % (in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg und Sachsen).

Im europäischen Vergleich liegen überwiegend vorläufige Ergebnisse bis zum Jahr 2020 vor. Der unbereinigte GPG lag in Deutschland seit 2010 durchgehend über dem Durchschnitt der Europäischen Union. Von 25 EU-Staaten, für die Daten für das Jahr 2020 vorliegen, weisen nur Lettland mit 22 %, Estland mit 21 % und Österreich mit 19 % einen noch höheren geschlechtsspezifischen Verdienstunterschied auf. Die Staaten mit den EU-weit geringsten geschlechtsspezifischen Unterschieden im Bruttostundenverdienst waren Luxemburg (1 %), Rumänien (2 %) und Slowenien (3 %).

In dieser Übersichtstabelle sind die Bewertungen des Indikators nach Stand der vorhergehenden Jahre dargestellt. Daran lässt sich ablesen, ob das Wettersymbol für einen Indikator in den vergangenen Jahren stabil oder eher volatil war. (Bewertungen aus dem Indikatorenbericht 2022 )

Indikator

5.1.a Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern

Ziel

Verringerung des Abstandes auf 10 % bis 2020, Beibehaltung bis 2030

Jahr

2018

2019

2020

2021

Bewertung <p>Wolke</p>
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