Text aus dem Indikatorenbericht 2022
Der Indikator beinhaltet alle in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfassten Straftaten. Dies sind bei der Polizei angezeigte und durch sie endbearbeitete Straftaten, solange es sich nicht um Staatsschutz-, Verkehrsdelikte oder Ordnungswidrigkeiten handelt.
Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden, sind ebenso wenig enthalten wie Delikte, die nicht zum Aufgabenbereich der Polizei gehören (zum Beispiel Finanz- und Steuerdelikte) bzw. unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und ausschließlich von ihr bearbeitet werden (zum Beispiel Delikte im Zusammenhang mit einer Falschaussage vor Gericht).
Die PKS-Veröffentlichungen werden jährlich auf der Basis von Daten der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts (BKA) erstellt. Um Zeitvergleiche ab 1993 zu ermöglichen, werden zur Berechnung des Indikators für die gesamte Zeitreihe die (zurückgerechneten) Bevölkerungszahlen auf Grundlage des Zensus 2011 verwendet. Allerdings ergeben sich dadurch Differenzen zu den veröffentlichten Daten der PKS vor 2013.
Veränderungen in der PKS lassen nicht immer auf tatsächliche Veränderungen schließen, denn die Statistik erfasst nur das sogenannte Hellfeld – also die der Polizei offiziell bekannt gewordene Kriminalität. Aufgrund fehlender statistischer Daten kann das sogenannte Dunkelfeld – die der Polizei offiziell nicht bekannt gewordene Kriminalität – in der PKS nicht abgebildet werden. Die Anzeigequote von Straftaten wurde jedoch im Rahmen der Deutschen Viktimisierungssurveys in den Jahren 2012 und 2017 untersucht. Dabei lässt sich für die in der Befragung untersuchten Straftaten keine statistisch signifikante Veränderung des Anteils der angezeigten Straftaten zwischen den Jahren 2012 und 2017 feststellen.
Im Jahr 2021 lag die Anzahl der Straftaten bei 6 070 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Der Zielwert für das Jahr 2030 von unter 6 500 Straftaten ist damit bereits zum zweiten Mal in Folge vorzeitig unterschritten worden. Zwischen 1993 und 2021 sank der Indikator um 27,3 %. Dabei handelte es sich jedoch nicht um eine kontinuierliche Entwicklung. So kam es beispielsweise von 2000 bis 2004 zu einem Anstieg, dem ein leichter Rückgang bis 2010 folgte. Die große Zahl der Menschen, die ab dem Jahr 2015 als Flüchtlinge und Schutzsuchende nach Deutschland gekommen sind, spiegelt sich auch in der PKS wider. So sind im Jahr 2016 ausländerrechtliche Verstöße (zum Beispiel illegale Einreise) im Vergleich zu 2014 um 211,8 % angestiegen. Bereits 2018 lag dieser Wert wieder auf dem Niveau von 2014, ist seitdem nahezu konstant geblieben und machte 2021 nur noch 2,9 % aller Straftaten aus. Die Gesamtzahl der polizeilich registrierten Straftaten lag 2021 bei insgesamt 5,0 Millionen und damit niedriger als in den Vorjahren.
Von allen in der PKS 2021 abgebildeten Straftaten entfielen 1,1 % auf den Bereich Wohnungseinbruchsdiebstahl, 2,4 % auf gefährliche und schwere Körperverletzung und 15,7 % auf Betrug. Zwischen 2016 und 2021 gingen die Wohnungseinbruchsdiebstähle um 64,1 %, die Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung um 12,6 % und die Betrugsfälle um 11,7 % zurück.
2021 betrug die Aufklärungsquote aller polizeilich registrierten Delikte 58,7 % und lag damit in etwa auf Vorjahresniveau. Dabei gibt es deutliche Unterschiede je nach Art der Straftat. So lag die Aufklärungsquote beim Wohnungseinbruchsdiebstahl nur bei 19,5 %. Bei Betrugsdelikten wurden dagegen 63,3 % und bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung 83,9 % aller angezeigten Straftaten aufgeklärt. Die vergleichsweise geringe Aufklärungsquote bei Wohnungseinbruchsdiebstahl hängt mit einer hohen Anzeigebereitschaft bei vergleichsweise selten vorliegenden konkreten Anhaltspunkten zur Täterschaft zusammen. Dies steht in deutlichem Gegensatz zur Situation bei Betrugs- und Körperverletzungsdelikten. Diese Straftaten weisen eine hohe Aufklärungsquote auf, weil der Polizei die Tatverdächtigen meist bereits bei der Anzeigenerstattung bekannt werden.