Diese Übersicht beinhaltet zusätzliche Informationen zu den oben dargestellten Indikatoren, wie eine kurze Definition des Indikators und eine Beschreibung des politisch festgelegten Zielwertes sowie die politische Intention für die Auswahl des Indikators.
Definition (Text aus dem Indikatorenbericht 2022 - Stand 31.10.2022) |
Es handelt sich um einen neuen Indikator aus der Weiterentwicklung 2025 der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. |
---|---|
Ziel und Intention (Text aus dem Indikatorenbericht 2022 - Stand 31.10.2022) |
Es handelt sich um einen neuen Indikator aus der Weiterentwicklung 2025 der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. |
Definition |
Die Verbraucherverschuldung stellt die Schulden der privaten Haushalte (nach Definition des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) ohne Wohnbaukredite) insgesamt in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) (in Prozent) dar. Einbezogen werden dabei sowohl Schulden von Privatpersonen als auch die Schulden von sogenannten privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (z. B. Gewerkschaften, politische Parteien, Kirchen und Religionsgemeinschaften, soziale und kulturelle Vereinigungen, Wohlfahrtsverbände oder Sport- und Freizeitvereine etc.). |
Intention |
Ver- und Überschuldung von Verbraucherinnen und Verbrauchern engt das finanziell-selbstbestimmte Handeln ein. Eine übermäßig hohe Verschuldung der Verbraucherinnen und Verbraucher soll vermieden werden, um eine Überlastung zu vermeiden. |
Ziel |
Senkung auf unter 10 Prozent bis 2030 |
Art des Ziels |
Ziel mit konkretem Zielwert |
Umsetzung in der Wettersymbolberechnung |
Das Verhältnis der Kredite privater Haushalte (ohne Wohnungsbaukredite) zum Bruttoinlandsprodukt soll bis 2030 auf höchstens 10 Prozent gesenkt werden. |
Bewertung | |
Datenstand |
15.01.2025 |