Diese Übersicht beinhaltet zusätzliche Informationen zu den oben dargestellten Indikatoren, wie eine kurze Definition des Indikators und eine Beschreibung des politisch festgelegten Zielwertes sowie die politische Intention für die Auswahl des Indikators.
Definition (Text aus dem Indikatorenbericht 2022 - Stand 31.10.2022) |
Die Indikatoren zeigen Nachhaltigkeit in der Beschaffung exemplarisch anhand der Teilbereiche Papier sowie CO₂-Emissionen von Kraftfahrzeugen (Kfz). Beide Indikatoren werden als Indizes mit dem Basisjahr 2015 dargestellt. |
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Ziel und Intention (Text aus dem Indikatorenbericht 2022 - Stand 31.10.2022) |
Der Themenbereich „Nachhaltige Beschaffung“ ist sehr komplex. Hier werden exemplarisch produktspezifische Indikatoren betrachtet. Während für den Anteil von Papier mit Blauem Engel am Gesamtpapierverbrauch der unmittelbaren Bundesverwaltung ein Wert von 95 % bis zum Jahr 2020 anvisiert ist, soll das Verhältnis von CO₂-Emissionen je Fahrleistungen zukünftig weiter sinken. Die öffentliche Hand hat einen wesentlichen Anteil an der Nachfrage von Produkten und Dienstleistungen. Die Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung am Leitprinzip der Nachhaltigkeit und die Stärkung von Nachhaltigkeitskriterien bei der öffentlichen Beschaffung sollen daher als Hebel für die Steigerung des Angebots nachhaltiger Produkte wirken. Ziel der Bundesregierung ist es, Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung generell zu stärken. |
Definition |
Die Indikatoren stellen Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung exemplarisch anhand der Vergabeverfahren (12.3.a), der CO₂-Emissionen von Kraftfahrzeugen (Kfz) (12.3.b) sowie der nachhaltigen Textilbeschaffung (12.3.c) dar. Der Indikator 12.3.a “Vergabeverfahren in der öffentlichen Beschaffung, bei denen mindestens ein Nachhaltigkeitskriterium berücksichtigt wurde” stellt den Anteil an der Gesamtanzahl der öffentlichen Aufträge/Konzessionen mit Berücksichtigung von nachhaltigen Kriterien, die für das jeweilige Berichtsjahr an die Vergabestatistik gemeldet wurden (in Prozent) dar. Der Indikator 12.3.b “CO₂-Emissionen je Fahrleistungen der Kfz der öffentlichen Hand” setzt die CO₂-Emissionen im Vergleich zum Basisjahr 2015 ins Verhältnis zu den entsprechenden Fahrleistungen. Der Indikator 12.3.c stellt die nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung (exklusive Sondertextilien) (in Prozent) dar. |
Intention |
Der Themenbereich “Nachhaltige Beschaffung” ist sehr komplex. Die öffentliche Hand hat einen wesentlichen Anteil an der Nachfrage von Produkten und Dienstleistungen. Die Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung am Leitprinzip der Nachhaltigkeit und die Stärkung von Nachhaltigkeitskriterien bei der öffentlichen Beschaffung sollen daher als Hebel für die Steigerung des Angebots nachhaltiger Produkte wirken. |
Ziel |
12.3.a: Deutliche Steigerung des Anteils der Vergaben in der öffentlichen Beschaffung, bei denen Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden, so dass dies bis 2030 im Regelfall erfolgt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Beschaffungen zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr, der Bundespolizei sowie des Zivil- und Katastrophenschutzes nicht zu einer Steigerung beitragen. |
Art des Ziels |
12.3.a: Ziel mit konkretem Zielwert |
Umsetzung in der Wettersymbolberechnung |
Der Anteil der Vergabeverfahren in der öffentlichen Beschaffung, bei denen mindestens ein Nachhaltigkeitskriterium berücksichtigt wurde (12.3.a), soll steigen. |
Bewertung | |
Datenstand |
15.01.2025 |