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Datenquelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Geographische Abdeckung: Deutschland

Anmerkung: Die Daten basieren auf einer Sonderauswertung und sind nicht öffentlich zugänglich.

Diese Übersicht beinhaltet zusätzliche Informationen zu den oben dargestellten Indikatoren, wie eine kurze Definition des Indikators und eine Beschreibung des politisch festgelegten Zielwertes sowie die politische Intention für die Auswahl des Indikators.

Definition
(Text aus dem Indikatoren­bericht 2022 - Stand 31.10.2022)

Die Indikatoren zeigen Nachhaltigkeit in der Beschaffung exemplarisch anhand der Teilbereiche Papier sowie CO₂-Emissionen von Kraftfahrzeugen (Kfz). Beide Indikatoren werden als Indizes mit dem Basisjahr 2015 dargestellt.
Der Indikator 12.3.a „Anteil Papier mit Blauem Engel am Gesamtpapierverbrauch der unmittelbaren Bundesverwaltung“ bildet den Anteil von Papier mit dem Umweltsiegel Blauer Engel am Gesamtpapierverbrauch der unmittelbaren Bundesverwaltung ab. Dabei wird ab dem Berichtsjahr 2018 ausschließlich nichtfarbiges DIN-A4-Druck- und Kopierpapier erfasst.
Der Indikator 12.3.b „CO₂-Emissionen je Fahrleistungen der Kfz der öffentlichen Hand“ setzt die CO₂-Emissionen ins Verhältnis zu den entsprechenden Fahrleistungen.

Ziel und Intention
(Text aus dem Indikatoren­bericht 2022 - Stand 31.10.2022)

Der Themenbereich „Nachhaltige Beschaffung“ ist sehr komplex. Hier werden exemplarisch produktspezifische Indikatoren betrachtet. Während für den Anteil von Papier mit Blauem Engel am Gesamtpapierverbrauch der unmittelbaren Bundesverwaltung ein Wert von 95 % bis zum Jahr 2020 anvisiert ist, soll das Verhältnis von CO₂-Emissionen je Fahrleistungen zukünftig weiter sinken. Die öffentliche Hand hat einen wesentlichen Anteil an der Nachfrage von Produkten und Dienstleistungen. Die Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung am Leitprinzip der Nachhaltigkeit und die Stärkung von Nachhaltigkeitskriterien bei der öffentlichen Beschaffung sollen daher als Hebel für die Steigerung des Angebots nachhaltiger Produkte wirken. Ziel der Bundesregierung ist es, Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung generell zu stärken.

Definition

Die Indikatoren stellen Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung exemplarisch anhand der Vergabeverfahren (12.3.a), der CO₂-Emissionen von Kraftfahrzeugen (Kfz) (12.3.b) sowie der nachhaltigen Textilbeschaffung (12.3.c) dar. Der Indikator 12.3.a “Vergabeverfahren in der öffentlichen Beschaffung, bei denen mindestens ein Nachhaltigkeitskriterium berücksichtigt wurde” stellt den Anteil an der Gesamtanzahl der öffentlichen Aufträge/Konzessionen mit Berücksichtigung von nachhaltigen Kriterien, die für das jeweilige Berichtsjahr an die Vergabestatistik gemeldet wurden (in Prozent) dar. Der Indikator 12.3.b “CO₂-Emissionen je Fahrleistungen der Kfz der öffentlichen Hand” setzt die CO₂-Emissionen im Vergleich zum Basisjahr 2015 ins Verhältnis zu den entsprechenden Fahrleistungen. Der Indikator 12.3.c stellt die nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung (exklusive Sondertextilien) (in Prozent) dar.

Intention

Der Themenbereich “Nachhaltige Beschaffung” ist sehr komplex. Die öffentliche Hand hat einen wesentlichen Anteil an der Nachfrage von Produkten und Dienstleistungen. Die Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung am Leitprinzip der Nachhaltigkeit und die Stärkung von Nachhaltigkeitskriterien bei der öffentlichen Beschaffung sollen daher als Hebel für die Steigerung des Angebots nachhaltiger Produkte wirken.

Ziel

12.3.a: Deutliche Steigerung des Anteils der Vergaben in der öffentlichen Beschaffung, bei denen Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden, so dass dies bis 2030 im Regelfall erfolgt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Beschaffungen zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr, der Bundespolizei sowie des Zivil- und Katastrophenschutzes nicht zu einer Steigerung beitragen.
12.3.b: Signifikante Senkung
12.3.c: Steigerung auf 50 Prozent bis 2026

Art des Ziels

12.3.a: Ziel mit konkretem Zielwert
12.3.b: Zielrichtungsvorgabe
12.3.c: Zielrichtungsvorgabe

Umsetzung in der Wetter­symbol­berechnung

Der Anteil der Vergabeverfahren in der öffentlichen Beschaffung, bei denen mindestens ein Nachhaltigkeitskriterium berücksichtigt wurde (12.3.a), soll steigen.
» Keine Bewertung (12.3.a) möglich. Zu wenig Datenpunkte.

Die CO₂-Emissionen je Fahrleistungen der Kraftfahrzeuge der öffentlichen Hand (12.3.b) sollen sinken.
» Ausgehend von der Zielformulierung entwickelte sich der Indikator 12.3.b im letzten Jahr (2022) in die gewünschte Richtung. Die Entwicklung im Durchschnitt der letzten sechs Jahre ging jedoch nicht in die gewünschte Richtung, sodass der Indikator 12.3.b für das Jahr 2022 mit “Wolke” bewertet wird.

Der Anteil nachhaltiger Textilbeschaffung der Bundesverwaltung (12.3.c) soll bis 2026 auf mindestens 50 Prozent gesteigert werden.
» Keine Bewertung (12.3.c) möglich. Zu wenig Datenpunkte.

Bewertung

12.3.b: Wettersymbol Wolke

Datenstand

15.01.2025

Text aus dem Indikatorenbericht 2022 - Stand 31.10.2022

Anteil Papier mit Blauem Engel am Gesamtpapierverbrauch der unmittelbaren Bundesverwaltung

Die Daten für die Berechnung des Anteils von Papier mit Blauem Engel am Gesamtpapierverbrauch der unmittelbaren Bundesverwaltung werden durch das Monitoring des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit erhoben, das vom Bundeskanzleramt durchgeführt und von der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) beim Beschaffungsamt des BMI (BeschA) unterstützt wird. Der Blaue Engel ist ein Umweltzeichen für umweltschonende Produkte und Dienstleistungen. Bezogen auf Papier bedeutet dieses Siegel, dass die Papierfasern zu 100 Prozent aus Altpapier gewonnen werden und dass bei der Herstellung auf schädliche Chemikalien oder optische Aufheller verzichtet wird.

Der Anteil des Papiers mit Blauem Engel ist von 2015 bis 2020 nach vorläufigen Daten um rund 113 % gestiegen. Im Jahr 2015 betrug der Anteil 45 % am Gesamtpapierverbrauch der unmittelbaren Bundesverwaltung und erreichte 2020 einen Wert von rund 96 %. Dies entspricht einer Zunahme um 112,9 % (Indexwert = 212,9). Somit folgt der Indikator der Zielsetzung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit, den Anteil des Einsatzes von Papier mit dem Blauen Engel auf 95 % bis 2020 zu steigern. Der Gesamtpapierverbrauch sank im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 14,1 % (von rund 993 Millionen auf rund 852 Millionen Blatt Papier). Für den Zeitraum zwischen 2015 und 2020 betrug die Reduktion des Gesamtpapierverbrauchs insgesamt 33,4 %.

Bei dem Zeitvergleich ist zu beachten, dass es im Jahr 2018 eine methodische Anpassung bei der Definition von Papier gab. Ab dem Berichtsjahr 2018 wird ausschließlich nicht farbiges DIN-A4-Druck- und Kopierpapier erfasst. Somit kann der Rückgang des Gesamtpapierverbrauchs zum Teil auf die methodische Änderung zurückzuführen sein.

Generell ist bei diesem Indikator zu beachten, dass die Aussagekraft der Verwendung von Papier mit Blauem Engel für den Gesamtkomplex „Nachhaltige Beschaffung“ eher gering ist. Denn Papier weist lediglich einen kleinen Anteil am monetären Gesamtvolumen der Beschaffung der öffentlichen Hand auf.

CO₂-Emissionen je Fahrleistungen der Kfz der öffentlichen Hand

Die Daten für die Kfz der öffentlichen Hand werden von den Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) des Statistischen Bundesamtes unter Zuhilfenahme der TREMOD-Datenbank (Transport-Emission-Model) des Instituts für Energie- und Umweltforschung (ifeu) bereitgestellt. Die öffentliche Hand umfasst Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, Polizei, Bundesgrenzschutz, Feuerschutz und ‑wehren.

Aufgrund einer Vielzahl methodischer Änderungen im Jahr 2016 sind die Ergebnisse ab 2017 nureingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

Betrachtet man im Vergleich zu den Kfz der öffentlichen Hand die Kfz der unmittelbaren Bundesverwaltung, betrugen im Jahr 2020 deren durchschnittlichen CO₂-Emissionen 223,6 Gramm CO₂ je gefahrenen Kilometer.

Die unmittelbare Bundesverwaltung umfasst die eigenen, aber rechtlich unselbstständigen zentralen oder nachgeordneten Behörden des Bundes. Die Daten für die CO₂-Emissionen je Fahrleistungen der Kfz der unmittelbaren Bundesverwaltung stammen vom Umweltbundesamt (UBA). Wie bei den Angaben zu den Kfz der öffentlichen Hand werden bei der unmittelbaren Bundesverwaltung ebenfalls alle Kfz bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen berücksichtigt, allerdings nicht die leichten Nutzfahrzeuge dieser Klasse.

Zwischen 2015 und 2017 stieg der Anteil der neu angeschafften Kfz der unmittelbaren Bundesverwaltung, deren Emissionswerte kleiner als 50 Gramm CO₂ je Kilometer betrugen, am Gesamtvolumen der neu beschafften Kfz von 2,6 auf 4,1 %. Im Jahr 2018 fiel der Anteil auf 3,3 %. Nach vorläufigen Zahlen sank der Wert im Jahr 2019 weiter und lag bei 2,4 % stieg jedoch im Jahr 2020 auf 8,5 %.

Der hier betrachtete Indikator bezieht sich ausschließlich auf den Umweltaspekt der Nachhaltigkeit. Zudem werden nur diejenigen CO₂-Emissionen berücksichtigt, die im Betrieb der Fahrzeuge anfallen. Betrachtet man jedoch die ganzheitlichen Lebenszykluskosten, fallen in den Prozessen der Produktion und Entsorgung ebenfalls Treibhausgasemissionen an, die für einen aussagekräftigen Indikator zu berücksichtigen wären. Darüber hinaus ist die Nachhaltigkeit der Elektromobilität davon abhängig, inwiefern der verwendete Strom aus herkömmlichen oder regenerativen Quellen stammt.