Diese Übersicht beinhaltet zusätzliche Informationen zu den oben dargestellten Indikatoren, wie eine kurze Definition des Indikators und eine Beschreibung des politisch festgelegten Zielwertes sowie die politische Intention für die Auswahl des Indikators.
Definition (Text aus dem Indikatorenbericht 2022 - Stand 31.10.2022) |
Der Indikator zeigt den Anteil der Bruttoanlageinvestitionen am nominalen Bruttoinlandsprodukt, das heißt in jeweiligen Preisen. Dieser Anteil wird auch als Investitionsquote bezeichnet. Die Bruttoanlageinvestitionen umfassen den Zugang (also den Erwerb abzüglich der Veräußerungen ohne Berücksichtigung von Abschreibungen) von Anlagegütern durch gebietsansässige Wirtschaftseinheiten. Anlagegüter sind produzierte Vermögensgüter, die im Produktionsprozess wiederholt oder kontinuierlich länger als ein Jahr eingesetzt werden sollen. Hierzu zählen Bauten (Wohnbauten, Nichtwohnbauten), Ausrüstungen (Maschinen, Fahrzeuge, Geräte einschließlich militärische Waffensysteme) und sonstige Anlagen (Nutztiere und ‑pflanzungen sowie geistiges Eigentum, wie Investitionen in Forschung und Entwicklung, Software und Datenbanken, Urheberrechte und Suchbohrungen). Eingeschlossen sind auch wesentliche Verbesserungen an vorhandenem Anlagevermögen. |
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Ziel und Intention (Text aus dem Indikatorenbericht 2022 - Stand 31.10.2022) |
Die zukünftige wirtschaftliche Leistungskraft und die Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft hängen entscheidend von den Investitionen der Unternehmen und des Staates ab. Daher ist das Ziel der Bundesregierung eine angemessene Entwicklung des Anteils der Bruttoanlageinvestitionen am Bruttoinlandsprodukt (BIP). |
Definition |
Der Indikator stellt den Anteil der Bruttoanlageinvestitionen am nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP), das heißt in jeweiligen Preisen, (in Prozent) dar. Dieser Anteil wird auch als Investitionsquote bezeichnet. Die Bruttoanlageinvestitionen umfassen den Zugang (also den Erwerb abzüglich der Veräußerungen ohne Berücksichtigung von Abschreibungen) von Anlagegütern durch gebietsansässige Wirtschaftseinheiten. Anlagegüter sind produzierte Vermögensgüter, die im Produktionsprozess wiederholt oder kontinuierlich länger als ein Jahr eingesetzt werden sollen. Hierzu zählen Bauten (Wohnbauten, Nichtwohnbauten), Ausrüstungen (Maschinen, Fahrzeuge, Geräte einschließlich militärische Waffensysteme) und sonstige Anlagen (Nutztiere und ‑pflanzungen sowie geistiges Eigentum, wie Investitionen in Forschung und Entwicklung, Software und Datenbanken, Urheberrechte und Suchbohrungen). Eingeschlossen sind auch wesentliche Verbesserungen an vorhandenem Anlagevermögen. |
Intention |
Die zukünftige wirtschaftliche Leistungskraft und die Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft hängen entscheidend von den Investitionen der Unternehmen und des Staates ab. |
Ziel |
Angemessene Entwicklung des Anteils; Beibehaltung bis 2030 |
Art des Ziels |
Zielrichtungsvorgabe |
Umsetzung in der Wettersymbolberechnung |
Das Ziel lässt verschiedene Interpretationen zu. Für die hier vorgenommene Bewertung des Indikators wird angenommen, dass das Verhältnis der Bruttoanlageinvestitionen zum Bruttoinlandsprodukt steigen soll. |
Bewertung | |
Datenstand |
15.01.2025 |