4.2.a, b Ganztagsbetreuung für Kinder
Diese Indikatoren stellen jeweils den Anteil der Kinder in Ganztagsbetreuung zum Stichtag 1. März dar – bezogen auf alle Kinder derselben Altersgruppe am 31. Dezember des Vorjahres. Als Ganztagsbetreuung gilt eine vertraglich vereinbarte Betreuungszeit von mehr als sieben Stunden pro Betreuungstag. Die tatsächlich in Anspruch genommene Betreuungsdauer kann dabei von der vertraglich vereinbarten abweichen. Betreuungszeiten von bis zu sieben Stunden täglich, die ebenfalls zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen können, werden nicht berücksichtigt. Für das Themengebiet sind zudem Betreuungsangebote für Kinder ab sechs Jahren relevant. Ergänzende Daten hierzu liefern unter anderem die Erhebungen der Kultusministerkonferenz (siehe letzter Abschnitt).
Berücksichtigt werden sowohl Kinder in Tageseinrichtungen als auch Kinder, die in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut werden, sofern sie nicht gleichzeitig eine Tageseinrichtung oder Ganztagsschule besuchen. Die Betreuung von Schulkindern bleibt unberücksichtigt. Indikator 4.2.a bezieht sich auf Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren, Indikator 4.2.b auf Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren.
Die Daten zu den Indikatoren stammen aus der jährlichen Statistik des Statistischen Bundesamtes über Kinder und tätige Personen in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege.
Im Jahr 2024 war für 20,0 % der unter 3-Jährigen (Krippenalter) und für 47,0 % der 3- bis 5-Jährigen (Kindergartenalter) eine Ganztagsbetreuung in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege vereinbart. Damit haben sich die Anteile der ganztags betreuten Kinder unter 3 Jahren seit 2006 (6,5 %) mehr als verdreifacht, bei den 3- bis 5-Jährigen (22,1 %) mehr als verdoppelt. Seit etwa 2015 (18,1 % bzw. 43,9 %) ist der Anstieg jedoch deutlich abgeschwächt. Bei den 3- bis 5-Jährigen sind die Anteile seit 2020 sogar leicht rückläufig.
Die absolute Zahl der ganztags betreuten Kinder unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege lag im Jahr 2024 bei 1,61 Millionen. Darüber hinaus befanden sich rund 1,48 Millionen Kinder unter 6 Jahren mit einer vertraglich vereinbarten Betreuungszeit von bis zu sieben Stunden in Teilzeitbetreuung.
Im Jahr 2023 hatten 29 % der in Kindertageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreuten Kinder unter 6 Jahren einen Migrationshintergrund – das heißt, mindestens ein Elternteil war ausländischer Herkunft. Die Betreuungsquote in dieser Gruppe lag bei 50 %, während sie bei Kindern ohne Migrationshintergrund 72 % betrug.
Zwischen dem früheren Bundesgebiet und den neuen Ländern zeigt sich bei der Ganztagsbetreuung ein deutliches Gefälle. Bei den 0- bis 2-Jährigen lagen die Betreuungsquoten in den neuen Ländern zwischen 39,2 % (Brandenburg) und 53,9 % (Thüringen), während sie im früheren Bundesgebiet zwischen 10,9 % (Bayern) und 28,7 % (Saarland) lagen. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei den 3- bis 5-Jährigen: In den neuen Ländern reichten die Quoten von 64,8 % (Brandenburg) bis 91,9 % (Thüringen), im früheren Bundesgebiet dagegen von 23,3 % (Baden-Württemberg) bis 63,8 % (Saarland).
Auch Im Bereich der Betreuung von Schulkindern spielen Horte und Ganztagsschulen eine wichtige Rolle. Im Jahr 2024 wurden in Kindertageseinrichtungen (Horten) 15 889 Kinder im Alter von 5 bis 13 Jahren ganztags sowie 534 491 Kinder in Teilzeit betreut (die Unterrichtszeit zählt dabei nicht zur Betreuungszeit). Der Anteil der Ganztagsschülerinnen und Ganztagsschüler an allen Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Schulen lag im Schuljahr 2023/2024 bei 48,9 %. Hierbei sind alle Schulformen einbezogen, also auch Schülerinnen und Schüler über 13 Jahren. An Grundschulen wurden im selben Schuljahr 50,0 % der Kinder ganztags betreut.
Im Vergleich zu 2006 ist die Zahl der Ganztagsschülerinnen und Ganztagsschüler im Jahr 2024 deutlich gestiegen – von knapp 1,5 Millionen auf 3,8 Millionen an allgemeinbildenden Schulen insgesamt und von 0,4 Millionen auf 1,5 Millionen an Grundschulen.