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Datenquelle: Statistisches Bundesamt

Geographische Abdeckung: Deutschland

Diese Übersicht beinhaltet zusätzliche Informationen zu den oben dargestellten Indikatoren, wie eine kurze Definition des Indikators und eine Beschreibung des politisch festgelegten Zielwertes sowie die politische Intention für die Auswahl des Indikators.

Definition

Der Indikator stellt den Anteil ausländischer Schulabsolvierender an allen ausländischen Schulabsolvierenden und ‑abgehenden eines Jahrgangs (in Prozent) dar. Als Schulabsolvierende gelten Personen, die die allgemeinbildenden Schulen mit mindestens einem Hauptschulabschluss verlassen, während Schulabgehende diejenigen Personen meint, die die Schule ohne Schulabschluss verlassen.

Intention

Die Integration der in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer ist eine wichtige Voraussetzung für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Grundbedingung für eine erfolgreiche Integration ist eine ausreichende schulische Qualifizierung, die berufliche Ausbildungs- und Erwerbsmöglichkeiten eröffnet.

Ziel

Erhöhung des Anteils der ausländischen Schulabsolvierenden mit mindestens Hauptschulabschluss und Angleichung an die Quote deutscher Schulabsolvierender bis 2030

Art des Ziels

Kombination aus Zielrichtungsvorgabe und Ziel mit konkretem Zielwert

Umsetzung in der Wetter­symbol­berechnung

Indikator 10.1 weist zwei, zeitgleich zu erfüllende, Ziele auf: Der Anteil der ausländischen Schulabsolvierenden an allen ausländischen Schulabsolvierenden und -abgehenden soll steigen. Gleichzeitig soll die Differenz zu dem entsprechenden Anteil der deutschen Schulabsolvierenden bis 2030 auf höchstens 0 Prozentpunkte verringert werden.

Das erste Teilziel würde mit “leicht bewölkt” bewertet werden, da zwar die jüngste Entwicklung in 2023 in die gewünschte, aber die durchschnittliche Entwicklung der Jahre 2018 bis 2023 in die entgegengesetzte Richtung weist. Das zweite Teilziel würde mit einer “Wolke” bewertet werden, da die Entwicklung zwar in die gewünschte Richtung weist, aber die politisch festgelegte Zielgröße von 0 Prozentpunkten in 2030 bei einer Fortsetzung der aktuellen Entwicklung deutlich verfehlen würde.

Bei Indikatoren mit mehreren zeitgleich zu erfüllenden Zielvorgaben ist vorgesehen, dass die jeweils schlechteste Bewertung der Teilziele für die Gesamtbewertung des Indikators verwendet wird. Entsprechend wird der Indikator 10.1 für das Jahr 2023 mit “Wolke” bewertet.

Bewertung

Wettersymbol Wolke

Datenstand

05.11.2024

10.1 Ausländische Schulabsolvierende

Der Indikator stellt den Anteil der ausländischen Schulabsolvierenden an der Gesamtheit der ausländischen Schulabsolvierenden und ‑abgehenden eines Jahrgangs dar.

Als Absolvierende gelten Schülerinnen und Schüler, die die jeweilige Schulart mit einem Abschluss verlassen haben. Eingeschlossen sind auch jene, die auf eine andere allgemeinbildende Schulart wechseln, um einen zusätzlichen Abschluss zu erwerben.

Als Ausländerinnen und Ausländer gelten alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) sind, das heißt die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Hierzu zählen auch Staatenlose sowie Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die zugleich eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, werden nicht zur ausländischen Bevölkerung gerechnet.

Im Jahr 2023 lag der Anteil der ausländischen Schulabsolvierenden an allen ausländischen Schulabgehenden und ‑absolvierenden bei 82,3 %. Damit ist der Anteil im Vergleich zum Vorjahr das dritte Jahr in Folge zurückgegangen.

Bei geschlechtsspezifischer Betrachtung lag der Anteil der ausländischen Absolventinnen an allen weiblichen ausländischen Schulabgehenden und ‑absolvierenden bei 85,2 %, während der Anteil der Absolventen an allen männlichen ausländischen Schulabgehenden und ‑absolvierenden bei 79,7 % lag.

Der Anteil deutscher Schulabsolvierender an allen deutschen Schulabgehenden und ‑absolvierenden lag zuletzt bei 94,2 % und zeigt sich über die vergangenen fünfzehn Jahre hinweg sehr stabil. Der Unterschied zwischen dem Anteil ausländischer und dem Anteil deutscher Schulabsolvierender erreichte im Jahr 2013 mit 6,1 Prozentpunkten seinen bislang geringsten Wert. Infolge des erhöhten Zuzugs Geflüchteter in den Jahren 2015/2016 vergrößerte sich dieser Abstand jedoch wieder deutlich und stieg sogar über das Niveau von 1996 (11,8 Prozentpunkte) hinaus.

Den bislang höchsten Abstand verzeichnete das Jahr 2017 mit 13,0 Prozentpunkten. Nachdem sich der Abstand im Jahr 2020 vorübergehend auf 9,6 Prozentpunkte verringerte, lag er im Jahr 2023 erneut bei 11,9 Prozentpunkten.

Das politisch festgelegte Ziel, den Anteil ausländischer Schulabsolvierender mit mindestens einem Ersten Schulabschluss zu erhöhen, wurde im Jahr 2023 ebenso verfehlt wie das Ziel, diesen Anteil an das Niveau der deutschen Schulabsolvierender anzugleichen.

Betrachtet man neben den reinen Anteilen auch das erreichte Abschlussniveau, so zeigt sich, dass 30,9 % der ausländischen Schulabsolvierenden allgemeinbildender Schulen des Jahrgangs 2023 den Ersten Schulabschluss erwarben, 39,0 % mit einem Mittleren Abschluss die Schule verließen und 12,3 % die Fachhochschulreife oder die Allgemeine Hochschulreife erreichten.

Bei den deutschen Schulabsolvierenden lag der Anteil beim Ersten Schulabschluss bei 14,9 %, beim Mittleren Abschluss bei 43,5 % und bei der Fachhochschulreife oder Allgemeinen Hochschulreife bei 35,9 %.

Insbesondere bei den höheren Bildungsabschlüssen sind ausländische Jugendlichen damit im Vergleich zu ihren deutschen Mitschülerinnen und Mitschülern deutlich unterrepräsentiert.

Datengrundlage des Indikators bilden die durch das Statistische Bundesamt zusammengeführten Schulstatistiken der einzelnen Bundesländer. Dabei handelt es sich in der Regel um Totalerhebungen mit Auskunftspflicht.

Die Aggregation der Länderergebnisse zum Bundesergebnis wird durch die unterschiedliche Bildungspolitik der Länder beeinflusst – etwa hinsichtlich der Versetzungsregelungen oder der Ausgestaltung von Bildungsgängen im Bereich der beruflichen Schulen. Diese Unterschiede können auch durch formale Regelungen zur Vereinheitlichung der Zuordnungen nur eingeschränkt ausgeglichen werden.