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Datenquelle: Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik

Geographische Abdeckung: Deutschland

Anmerkung: 2023 und 2024 vorläufige Daten.

Diese Übersicht beinhaltet zusätzliche Informationen zu den oben dargestellten Indikatoren, wie eine kurze Definition des Indikators und eine Beschreibung des politisch festgelegten Zielwertes sowie die politische Intention für die Auswahl des Indikators.

Definition

Der Indikator stellt den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch (in Prozent) dar. Der Indikator setzt die Erzeugung erneuerbarer Energien in Relation zum Bruttoendenergieverbrauch. Der Bruttoendenergieverbrauch umfasst den Energieverbrauch beim Letztverbraucher, die Übertragungsverluste sowie den Eigenverbrauch der Energiegewinnungsbereiche.

Intention

Die Reserven fossiler Energieträger wie Öl und Gas sind begrenzt. Darüber hinaus ist ihre Nutzung mit der Emission von Treibhausgasen verbunden. Ein Umstieg auf erneuerbare Energien, die sich als natürliche Energiequellen ständig regenerieren, verringert die energetisch bedingten Emissionen und folglich das Ausmaß des Klimawandels. Zusätzlich werden die Abhängigkeit von Energieimporten und der Ressourcenverbrauch gemindert sowie technische Innovationen gefördert.

Ziel

Anstieg auf 41 Prozent bis 2030, auf 45 Prozent bis 2040 und auf 60 Prozent bis 2050

Art des Ziels

Ziel mit konkretem Zielwert

Umsetzung in der Wetter­symbol­berechnung

Für den Indikator 7.2.a sind verschiedene Ziele definiert, die in unterschiedlichen Jahren erreicht werden sollen. Für die Bewertung des Indikators ist das am nächsten in der Zukunft liegende Ziel relevant. Entsprechend soll der Anteil der Erneuerbare Energien am Bruttoendenergieverbrauch bis 2030 auf mindestens 41 Prozent gesteigert werden.

Da der Wert des Indikators zwar steigt, aber bei Beibehaltung der durchschnittlichen Steigerung der letzten sechs Jahre den politisch festgelegten Zielwert in 2030 deutlich verfehlen würde, wird der Indikator 7.2.a für das Jahr 2024 mit “Wolke” bewertet.

Bewertung

Wettersymbol Wolke

Datenstand

10.03.2025

7.2.a Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch

Bei diesem Indikator werden der aus erneuerbaren Energiequellen in Deutschland erzeugte Strom (unter anderem aus Wasserkraft, Windkraft an Land und auf See, Solarenergie), die Wärme (unter anderem aus Geothermie, Biomasse oder biogenen Abfällen) sowie regenerative Kraftstoffe in Relation zum Bruttoendenergieverbrauch aller Energieträger in Deutschland gesetzt. Der Bruttoendenergieverbrauch setzt sich zusammen aus dem gesamten Energieverbrauch bei den Letztverbrauchern sowie den Übertragungsverlusten und dem Eigenverbrauch bei der Energiegewinnung. Er berücksichtigt sowohl in Deutschland erzeugte als auch importierte Energieträger.

Der Indikator wird von der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) berechnet. Die Berechnung erfolgt gemäß der Berichterstattung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union (EU) (bis 2020 Richtlinie 2009/28/EG, ab 2021 Richtlinie 2018/2001), die aufgrund des jährlich schwankenden Dargebots bei Wasser- und Windkraft einen Durchschnittswert über mehrere Jahre vorsieht.

Das politisch festgelegte Ziel, im Jahr 2020 einen Anteil von 18 % erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch zu erreichen, wurde mit 19,1 % sogar übertroffen. Im Jahr 2024 lag der Anteil erneuerbarer Energien bei 22,4 %. Wird der aktuelle Verlauf des Indikators fortgesetzt, wird das nächste Ziel – 41 % im Jahr 2030 (Zielwert gemäß nationalem Energie- und Klimaschutzplan (NECP), August 2024) – jedoch deutlich verfehlt. Im längerfristigen Vergleich seit 2005 hat sich der Wert dieses Indikators von ursprünglich 7,2 % hingegen deutlich erhöht.

Der Einsatz erneuerbarer Energien variiert je nach Bereich deutlich. Im Jahr 2024 betrug der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch 54,4 %, am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte 18,1 % sowie im Verkehr 7,2 %.

Der Indikator weist Querbezüge zu den Indikatoren 13.1.a „Treibhausgasemissionen“, 3.2.a „Emissionen von Luftschadstoffen“ sowie 7.2.b „Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen am Bruttostromverbrauch“ auf.