Diese Übersicht beinhaltet zusätzliche Informationen zu den oben dargestellten Indikatoren, wie eine kurze Definition des Indikators und eine Beschreibung des politisch festgelegten Zielwertes sowie die politische Intention für die Auswahl des Indikators.
Definition (Text aus dem Indikatorenbericht 2022 - Stand 31.10.2022) |
Der Indikator zeigt die Anzahl an Personen, die an ihrem Wohnort im Jahresmittel einer Exposition von mehr als 20 Mikrogramm (µg) Feinstaub PM₁₀ (Staubteilchen mit einem Durchmesser kleiner 10 Mikrometer) pro Kubikmeter (m³) Luft ausgesetzt waren (nur Hintergrundbelastungen, ohne lokale Quellen). |
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Ziel und Intention (Text aus dem Indikatorenbericht 2022 - Stand 31.10.2022) |
Insbesondere die langfristige Belastung der Menschen mit Feinstaub kann unter anderem zu Erkrankungen der Atemwege und des Herz-Kreislauf-Systems als auch zu einem erhöhten Risiko für Diabetes Mellitus Typ 2 und neurodegenerative Erkrankungen führen. Zum besseren Schutz der Gesundheit soll daher bis zum Jahr 2030 erreicht werden, dass kein Mensch in Deutschland an seinem Wohnort einer Feinstaubkonzentration (PM₁₀) von mehr als 20 Mikrogramm (µg) pro Kubikmeter (m³) Luft im Jahresmittel ausgesetzt ist. Der Richtwert von 20 µg/m³ entspricht den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und ist deutlich strenger als der in der Europäischen Union (EU) geltende Grenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel. |
Definition |
Der Indikator stellt den Anteil der Personen (in Prozent) dar, der an seinem Wohnort im Jahresmittel einer Exposition von mehr als 10 Mikrogramm (µg) Feinstaub PM₂,₅ (Staubteilchen mit einem Durchmesser kleiner 2,5 Mikrometer) pro Kubikmeter (m³) Luft ausgesetzt war (nur Hintergrundbelastungen, ohne lokale Quellen). |
Intention |
Die langfristige Belastung des Menschen mit Feinstaub kann unter anderem zu Erkrankungen der Atemwege und des Herz-Kreislauf-Systems sowie zu einem erhöhten Risiko für Diabetes Mellitus Typ 2 und neurodegenerativen Erkrankungen führen. Zum besseren Schutz der Gesundheit soll daher bis zum Jahr 2030 erreicht werden, dass kein Mensch in Deutschland an seinem Wohnort einer Feinstaubkonzentration (PM₂,₅) von mehr als 10 Mikrogramm (µg) pro Kubikmeter (m³) Luft im Jahresmittel ausgesetzt ist. Der Zielwert von 10 µg/m³ entspricht dem Zwischenziel 4 aus den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in den Air Quality Guidelines. Zudem wurde dieser Wert in der aktualisierten Luftqualitätsrichtlinie der Europäischen Union als gesetzlich einzuhaltender Grenzwert ab dem Jahr 2030 festgelegt. Der Indikator ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Trends bei der Entwicklung im Hinblick auf die Zielerreichung. |
Ziel |
Rückgang des Anteils der Bevölkerung mit einer PM₂,₅-Feinstaubexposition von mehr als 10 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel (entspricht der Höhe des neuen ab 2030 einzuhaltenden EU-Grenzwertes für PM₂,₅) bis 2030 auf dann 0 Prozent |
Art des Ziels |
Ziel mit konkretem Zielwert |
Umsetzung in der Wettersymbolberechnung |
Der Anteil der Bevölkerung mit einer PM₂,₅-Feinstaubexposition von mehr als 10 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel soll bis 2030 auf 0 Prozent gesenkt werden. |
Bewertung | |
Datenstand |
15.01.2025 |