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Datenquelle: Bundesamt für Naturschutz

Geographische Abdeckung: Deutschland

Diese Übersicht beinhaltet zusätzliche Informationen zu den oben dargestellten Indikatoren, wie eine kurze Definition des Indikators und eine Beschreibung des politisch festgelegten Zielwertes sowie die politische Intention für die Auswahl des Indikators.

Definition
(Text aus dem Indikatoren­bericht 2022 - Stand 31.10.2022)

Der Indikator zeigt die Bestandsentwicklung für 51 ausgewählte Vogelarten in Form eines Index.

Ziel und Intention
(Text aus dem Indikatoren­bericht 2022 - Stand 31.10.2022)

Eine große Artenvielfalt an Tieren und Pflanzen ist eine wesentliche Voraussetzung für einen leistungsfähigen Naturhaushalt und bildet eine wichtige Lebensgrundlage des Menschen. Um die Artenvielfalt und gleichzeitig die Lebensqualität des Menschen zu erhalten, ist das vorläufige Ziel der Bundesregierung ein Indexwert von 100 bis zum Jahr 2030 – ursprünglich sollte dieser Zielwert bereits bis 2015 erreicht werden. Derzeit wird der Indikator auf Basis neuer Erkenntnisse überarbeitet und zukünftig in angepasster Form für die Berichterstattung verwendet werden.

Definition

Der Indikator stellt in Form eines Index die Bestandsentwicklung für 51 ausgewählte Vogelarten dar. Der Indikator bilanziert die Veränderungen der Bestände ausgewählter Vogelarten, die die wichtigsten Nutzungs- und Landschaftstypen in Deutschland (Teilindikatoren zum Agrarland, zu Wäldern, Siedlungen, Binnengewässer sowie Küsten und Meere) repräsentieren.

Intention

Eine große Artenvielfalt an Tieren und Pflanzen ist eine wesentliche Voraussetzung für einen leistungsfähigen Naturhaushalt und bildet eine wichtige Lebensgrundlage des Menschen. Steigt die Qualität der Lebensräume in Folge einer Verringerung von Belastungen, einer Verbesserung der Nachhaltigkeit von Nutzungen oder einer erfolgreichen Umsetzung von Maßnahmen des Naturschutzes, drückt sich dies in zunehmenden Bestandszahlen der ausgewählten Vogelarten und damit in einer positiven Entwicklung des Indikators aus. Da neben Vögeln auch andere Arten an eine reichhaltig gegliederte Landschaft mit intakten, nachhaltig genutzten Lebensräumen gebunden sind, bildet der Indikator indirekt auch die Entwicklung zahlreicher weiterer Arten in der Landschaft und die Nachhaltigkeit der Landnutzung ab.

Ziel

Erreichen des Indexwertes 100 bis 2030

Art des Ziels

Ziel mit konkretem Zielwert

Umsetzung in der Wetter­symbol­berechnung

Der Bestand repräsentativer Vogelarten in verschiedenen Hauptlebensraum- und Landschaftstypen soll bis 2030 auf mindestens den Indexwert 100 gesteigert werden.

Ausgehend von der Zielformulierung wird der Indikator 15.1 für das Jahr 2019 mit “Gewitter” bewertet, weil sich die Indikatorwerte im Durchschnitt der letzte sechs Jahre nicht in die gewünschte Richtung entwickelt haben.

Hinweis: Aufgrund der Berechnungsmethodik des Indikators wird bei der Bewertung des Ziels davon abgewichen, den Zielwert als jährlich zu erfüllendes Ziel anzusehen, wenn der Zielwert vorzeitig erreicht wurde (wie hier vor 2001 der Fall).

Bewertung

Wettersymbol Blitz

Datenstand

15.01.2025

Text aus dem Indikatorenbericht 2022 - Stand 31.10.2022

Neben Vögeln sind auch andere Arten auf eine Landschaft mit intakten, nachhaltig genutzten Lebensräumen angewiesen, sodass der Indikator indirekt auch die Entwicklung zahlreicher weiterer Arten in der Landschaft und die Nachhaltigkeit der Landnutzung abbildet.

Der Berechnung des Indikators liegt die Entwicklung der Bestände von 51 Vogelarten zugrunde, die die wichtigsten Landschafts- und Lebensraumtypen in Deutschland repräsentieren: je zehn Arten für die Teilindikatoren zu Agrarland, Siedlungen, Binnengewässern, Küsten und Meeren sowie elf Arten für Wälder. Aufgrund einer unsicheren Datenlage wird derzeit der Landschaftstyp der Alpen nicht berücksichtigt.

Die Bestandsgröße je Art wird jährlich aus den Ergebnissen von Programmen des Vogelmonitorings vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) berechnet und in Relation zur Größe des Bestandszielwerts gesetzt. Der Bestandszielwert wurde durch ein Expertengremium für jede Vogelart – ursprünglich für das Jahr 2015 – festgelegt. Die historischen Werte für 1970 und 1975 sind rekonstruiert.

Für jeden Teilindikator wird der arithmetische Mittelwert der Zielerreichungsgrade über alle 10 bzw. 11 ausgewählten Vogelarten gebildet. Der Gesamtindikator errechnet sich aus einer gewichteten Summierung der Teilindikatoren. Die Gewichtung bezieht sich dabei auf den Anteil des jeweiligen Hauptlebensraum- bzw. Landschaftstyps an der Fläche Deutschlands. Die Zielwerte für die Teilindikatoren und den Gesamtindikator wurden vorläufig unverändert auf das Zieljahr 2030 übertragen.

Der Wert des Indikators für Artenvielfalt und Landschaftsqualität lag im Jahr 1990 deutlich unter den Werten, die für die Jahre 1970 und 1975 rekonstruiert wurden. In den letzten zehn Berichtsjahren (2006 bis 2016) stagnierte der Wert des Indikators und lag im Jahr 2016 bei 70,5 % des Zielwerts, verglichen mit 70,2 % im Jahr 2006. Bei gleichbleibender Entwicklung wird das Ziel für das Jahr 2030 nicht erreicht werden.

Im gleichen Zeitraum haben sich die Teilindikatoren für die einzelnen Lebensraumtypen allerdings unterschiedlich entwickelt. Die Teilindikatoren des Agrarlandes (2016: 60,5 % des Zielwerts) sowie der Küsten und Meere (2016: 58,0 % des Zielwerts) zeigten in den letzten zehn Berichtsjahren einen Abwärtstrend. Hier betrugen die Werte der Teilindikatoren im Jahr 2006 68,0 % des Zielwerts für das Agrarland und 63,2 % des Zielwerts für die Küsten und Meere.

Im Gegensatz dazu haben sich die Teilindikatoren für Wälder, Siedlungen und Binnengewässer in den letzten zehn Berichtsjahren positiv entwickelt. So betrug 2016 der Teilindikator für Wälder 87,5 % des Zielwerts im Vergleich zu 78,6 % im Jahr 2006. Bei dem Teilindikator Siedlungen stieg der Wert von 65,1 % im Jahr 2006 auf 75,5 % im Jahr 2016 an. Der Teilindikator Binnengewässer stieg auf 75,0 % des Zielwerts im Jahr 2016 an, im Vergleich zu einem Wert von 63,1 % im Jahr 2006.