Text aus dem Indikatorenbericht 2022
Das Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein freiwilliges Instrument der Europäischen Union (EU), das Organisationen jeder Größe und Branche dabei unterstützt, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. Eine EMAS-Zertifizierung impliziert dabei nicht, dass eine Organisation oder ihre Produkte per se umweltfreundlicher als vergleichbare Organisationen bzw. Produkte ist bzw. sind. Mit EMAS ist eine Umweltberichtspflicht (sogenannte Umwelterklärung) verbunden. Diese beinhaltet die Berichterstattung zu den wesentlichen Umweltauswirkungen des betreffenden Unternehmens sowie die Datenbereitstellung zu den Themenfeldern Energie, Emissionen, Material, Wasser, Abfall und Flächenverbrauch bezüglich biologischer Vielfalt. Die Umwelterklärung muss von den Organisationen jährlich – seit 2010 von kleinen und mittleren Unternehmen auf Antrag zweijährlich – aktualisiert werden. Die öffentliche Umwelterklärung sowie weitere interne Dokumente werden von unabhängigen, staatlich zugelassenen Umweltgutachterinnen und Umweltgutachtern geprüft. Die Prüfung ist regelmäßig und dabei spätestens alle drei Jahre zu wiederholen. Organisationen, welche die Überprüfung erfolgreich bestehen und bei denen keine Umweltrechtsverstöße oder Beschwerden vorliegen, werden in das EMAS-Register eingetragen. Für die Qualitätssicherung ist der Umweltgutachterausschuss (UGA)1 zuständig. EMAS-Organisationen und ‑Standorte werden durch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer registriert und in einer öffentlich zugänglichen Datenbank beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) gespeichert.
Methodisch ist zu beachten, dass im EMAS-Register die Anzahl der Registrierungen abgebildet wird. Teilnehmenden Organisationen steht es frei, unter einer Organisationsregistrierung mehrere Standorte aufzunehmen (Sammelregistrierung) oder Standorte einzeln registrieren zu lassen. Einige Organisationen haben zum Teil auch ihre ausländischen Standorte in Deutschland registrieren lassen. Diese befinden sich ebenfalls im EMAS-Register, sind jedoch bei der hier ausgewiesenen Anzahl der EMAS-Standorte nicht enthalten.
Im Jahr 2021 waren in Deutschland 2 290 EMAS-Standorte registriert. Dies entspricht einer Erhöhung um 17,0 % gegenüber 2005. Betrachtet man die Entwicklung der letzten fünf Jahre, so hat sich der Indikator im Durchschnitt leicht in Richtung des Ziels entwickelt. Bei gleichbleibender Entwicklung würde das Ziel für 2030 allerdings deutlich verfehlt werden.
Die Anzahl der Beschäftigten in den registrierten Organisationen betrug im Jahr 2021 insgesamt 911 042 Personen. Dies entsprach einem Rückgang um 5,2 % gegenüber 2005.
Die 2 290 in Deutschland registrierten EMAS-Standorte (2021) gehörten zu insgesamt 1 115 Organisationen. Die Zahl der deutschen Organisationen ist gegenüber 2005 um 25,2 % gesunken. Darüber hinaus waren sie sehr heterogen auf das Bundesgebiet verteilt. Die meisten waren in Baden-Württemberg (330) und Bayern (296) angesiedelt, gefolgt von Nordrhein-Westfalen (99). In Mecklenburg-Vorpommern gab es dagegen nur eine registrierte Organisation. 39,4 % der deutschen Organisationen gehörten dem Verarbeitenden Gewerbe, 8,2 % der Erbringung von sonstigen Dienstleistungen, 8,0 % dem Bereich Erziehung und Unterricht, 6,2 % den Bereichen Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen sowie 6,1 % dem Gastgewerbe an. Zu beachten ist, dass die Organisationen teilweise mehreren Wirtschaftsbereichen zugeordnet sind.
1Der Umweltgutachterausschuss (UGA) ist ein unabhängiges Beratungsgremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).